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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB FÜR MITGLIEDSVERTRÄGE

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Dolce Vita Dance Studio I Körtestraße 10, 10967 Berlin

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§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse und Veranstaltungen des Dolce Vita Dance Studios.

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§ 2 Vertragsschluß und –dauer

Mit Unterzeichnung des Mitgliedervertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen Silvia de Lorenzo Labanda als Betreiberin Dolce Vita Dance Studios und dem Vertragspartner (im Folgenden: Mitglied). Bei Minderjährigen oder unmündigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner des Dolce Vita Dance Studios. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in diesem Fall auch für die minderjährige Person.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. Danach gilt der Vertrag automatisch als auf unbestimmte Zeit geschlossen. 

Die Laufzeit der 10er Karten ist verbindlich. Der Monatsbeitrag und die Karten sind nicht auf Dritte übertragbar.
 

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§ 3 Vertragsgegenstand

Das Mitglied verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Kursgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Kurse berechtigt. Workshops, Intensivkurse und Privatstunden sind nicht Vertragsgegenstand.

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§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr ist monatlich im Voraus bis zum ersten Werktag eines jeden Monats zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Bei Zahlungsverzug darf Dolce Vita Dance Studios für jede schriftliche Mahnung 5,- € pauschalierte Mahnkosten berechnen. Weiterhin sind vom Mitglied für den Fall des Verzuges Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in der jeweiligen Höhe zusätzlich zu den Kursgebühren zu bezahlen. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. wegen Urlaub) oder Abbruch des gebuchten Kurses ent- binden das Mitglied nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühr. Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Die aktuellen Kursgebühren sind in dem zugehörigen Vertrag aufgeführt und verstehen sich inklusive Steuern. Dolce Vita Dance Studios ist zur Preisänderung berechtigt. Eine Preisänderung ist dem Mitglied mindestens 3 Monate vor dessen in Kraft treten durch geeigneten Aushang in der Schule bekannt zu machen. Macht Dolce Vita Dance Studios von dem Recht zur Preiserhöhung gebrauch, kann das Mitglied mit einer Frist von 14 Tagen außeror- dentlich zum Ende des Monats kündigen, in dem letztmalig der Monatsbeitrag ohne Preiserhöhung zu entrichten ist. Ungenutzte Monatsbeiträge werden nicht erstattet, rückwirkende Meldung einer Pause im laufenden Monat ist nicht möglich.

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Zahlung und Storno von Intensivkursen und Workshops
Den Kursbeitrag bitte bei der Anmeldung zahlen.
Die Zahlung wird bei nicht Erscheinen nicht erstattet.
Bei nicht erreichen der Mindestzahl behalten wir uns vor, dass Intensivkurse oder Workshops unsererseits auch kurzfristig abgesagt werden können,
in diesem Fall wird der gezahlte Betrag sofort erstattet oder für einen folgenden Workshop gutgeschrieben.
Absagen sind bis 24 Std. vor den Intensivkursen oder Workshops möglich, dann wird der gezahlte Betrag für einen anderen Intensivkurs oder Workshop gutgeschrieben.
Bei Absagen innerhalb von 24 Std. wird der Betrag nicht erstattet.
Für den Fall, dass Du Dich mit einem Gutschein angemeldet hast und innerhalb von 24 Std. vor dem Termin absagst oder nicht erscheinst, gilt der Gutschein damit als eingelöst.

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Zahlung und Storno von Performance Projekten

Der Monatsbeitrag muss bis zum 3. jedes Monats auf unserem Konto eingegangen sein. Bei verspäteter Zahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € fällig. Die Zahlung wird nicht erstattet, wenn der Teilnehmer nicht erscheint. Die Registrierungsgebühr für unsere Performance-Projekte ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr, die zur Teilnahme erforderlich ist. Wir behalten uns das Recht vor, das Projekt abzusagen, wenn die Mindestzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag entweder sofort erstattet oder für einen folgenden Kurs gutgeschrieben.

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§ 5 Versäumte Stunden, Krankheitsfall und Schwangerschaft

Im Krankheitsfall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Monatsbeitrags. Der Vertrag kann nur bei langwierigen Krankheiten ab 6 Wochen und bei einer Schwangerschaft jeweils unter Vorlage eines ärztlichen Attests pausieren, sowie aus beruflichen oder schulischen Gründen (z.B. vorübergehend geänderte Arbeitszeiten), wenn die Unterbrechungsdauer mehr als zwei Monate umfasst und schriftlich von dem Arbeitgeber oder der Schule nachgewiesen wird, wobei die Mindestvertragslaufzeit erfüllt werden muss.

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§ 6 Urlaub / Schul-Ferienzeit

Grundsätzlich findet ein durchgehender Unterricht, z.T. mit zusammengefassten Kursen, auch in den allgemeinen Schul-Ferien statt. Das Studio ist berechtigt, im Kalenderjahr maximal 3 Wochen, sowie an geset- zlichen Feiertagen, zu schließen. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu zahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Pausieren des Monatsbeitrags.

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§ 7 Teilnahmebedingungen, Kursangebot

Sofern das Mitglied sich unbillig verhält (z.B. durch Trunkenheit, Beleidigungen etc. auffällt), kann Dolce Vita Dance Studio ihn ohne Anspruch auf Rückerstattung von Kursgebühren vom weiteren Unterricht bzw. Angebot ausschließen. Werden Kursbeiträge nicht gezahlt, stellt das einen Vertragsbruch dar. Böswillige Vertragsbrüche werden zur Anzeige gebracht. Mitglieder können aus allen Kursen mit der vereinbarten Dauer auswählen und sind nicht an einen bestimmten Kurs gebunden. Dolce Vita Dance Studio ist berechtigt, das Kursangebot jederzeit unter Berücksichtigung der Interessen der Mitglieder neu festzulegen und dabei nicht an bestimmte Tanzstile, Dozenten und Zeiten gebunden. Die Teilnehmerzahl eines jeweiligen Kurses ist aufgrund der Größe des Raumes begrenzt und liegt im Ermessen der Dozenten, Choreographen bzw. Trainer. Innerhalb der Kursräume ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. 

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§ 8 Kündigung

Das Mitglied kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf eines jeden Kalendermonats kündigen. Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt ist der Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die Kündigung Muss schriftlich beim Dolce Vita Dance Studio eingehen. Das Datum des Poststempels oder der am Tresen des Dolce Vita Dance Studio bestätigte Eingang ist bindend. Kommt das Mitglied für drei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Monatsbeitrages oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug oder kommt das Mitglied in einem Zeitraum, der sich über mehr als drei Monate erstreckt, mit der Zahlung der Monatsbeiträge in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Monatsbeiträge für drei Monate erreicht, ist Dolce Vita Dance Studio zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Die Einwilligung nach § 9 bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

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§ 9 Haftung

Der gesamte Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen des Dolce Vita Dance Studio geschieht auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von Mitarbeitern des Dolce Vita Dance Studios verursacht werden, ist jede Haftung aus- geschlossen. Für die Garderobe des Mitgliedes bzw. dessen anderweitigen (Wert)-Gegenstände etc. wird keine Haftung übernommen.

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§ 10 Verwendung von Inhalten, Film- und Fotoaufnahmen

In den Räumen des Dolce Vita Dance Studios werden gelegentlich Film- und Foto- aufnahmen getätigt. Das Mitglied willigt ein, dass Film- und Fotoaufnahmen, auf denen das Bildniss des Mitgliedes erscheint, zu werblichen Zwecken vom Dolce Vita Dance Studio verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, insbesondere auch im Internet auf der Homepage des Dolce Vita Dance Studios im Rahmen von social Media Marketing, auf Flyer, Werbebroschüren, Plakaten und vergleichbaren Werbeträgern. Sollte das Mitglied mit der Verwendung seines Bildnisses im Nachhinein nicht mehr einverstanden sein und kein Widerrufs- oder Anfechtungsrecht haben, wird Dolce Vita Dance Studio die Verwendung der entsprechenden Bilder aus Kulanz unterlassen, außer wenn für die Verwendung der Bilder nicht unerhebliche Aufwendungen getätigt wurden, die infolge des Unterlassens vergeblich würden. Wurde individualvertraglich eine andere Vereinbarung getroffen, gilt diese.

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§ 11 Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Klausel gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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